Login

Werbung

Sie befinden sich auf: Start Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog

Übersicht des Bußgeldkataloges gültig ab 2010

Alle Angaben ohne Gewähr!



Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

Regelsätze für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

 

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h  15,- EUR
11-15 km/h  25,- EUR
16-20 km/h  35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

_______________________________

 

 

 

_______________________________

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h  10,- EUR
11-15 km/h  20,- EUR
16-20 km/h  30,- EUR
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

Toleranz bei der Messung: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.

 
Abstandregelung

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

 

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  75,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 
Überholen
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  70,- EUR, 1 Punkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  80,- EUR, 1 Punkt
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  100,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  150,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung   200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung   240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

 
Halten und Parken

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten


Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe"  20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten  30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  5,- EUR
bis 30 Minuten  5,- EUR
bis zu einer Stunde  10,- EUR
bis zu zwei Stunden  15,- EUR
bis zu drei Stunden  20,- EUR
länger als drei Stunden  25,- EUR

 
<< Start < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 3
Joomla! Template by Red Evolution - Joomla Web Design