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Abstandregelung

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

 

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  75,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

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