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Überholen

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  70,- EUR, 1 Punkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  80,- EUR, 1 Punkt
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  100,- EUR, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  150,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung   200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung   240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

 

 

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