| Halten und Parken |
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Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: |