| Drogen und Alkohol im Straßenverkehr |
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Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU. Tags: |